Zur Rechtspraxis des WIPO-Schiedsgerichts im Streit um Domänennamen im Internet
Die «Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy» (UDRP) ermöglicht es Markeninhabern, vor einem durch die «Internet Corporation for Assigned Names and Numbers» (ICANN) anerkannten Schiedsgericht auf Übertragung eines unter der Top-Level-Domäne «.com», «.org» oder «.net» registrierten Domänennamens zu klagen. Das Verfahren ist schnell und kostengünstig, wirft aber auch Fragen auf. Anhand einiger neuer Entscheide wird gezeigt, dass sich das WIPO-Schiedsgericht nicht immer von rechtlichen Überlegungen leiten lässt und sich mehrfach über den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der UDRP hinweggesetzt hat. Dies führt in der Praxis oft zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der UDRP, im Einzelfall können aber auch Einschränkungen resultieren.
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