Unzulässige Werbung für Milch
Die Schweizer Milchproduzenten dürfen in ihrer Werbung nicht behaupten, ein ausreichender Milchkonsum helfe, der Knochenbrüchigkeit im Alter vorzubeugen. Das Bundesgericht hat das Verbot bestätigt, welches das Kantonale Laboratorium Bern im Oktober 1999 auf Aufforderung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ausgesprochen hatte.
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