Diskriminierende Äusserungen auf einem Kundgebungsplakat: "Europa dein Weg zur Hölle ist: ... "
Ein kürzlich publizierter Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts wirft prinzipielle Fragen zur gesetzlichen Grundlage und zu Grundrechtskollisionen bei Benutzung öffentlicher Sachen auf. Das Verwaltungsgericht schützte die in einer Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch enthaltene Auflage, auf einem für eine Kundgebung bestimmten Plakat mit dem Text "Europa dein Weg zur Hölle ist: Porno Brutalo Drogen Abtreibung und Homosexualität" den Ausdruck "Homosexualität" zu streichen. Diese Auflage kommt nach Auffassung der Autoren einer eigentlichen Vorzensur gleich, welche das Gericht mit dem Schutz des Diskriminierungsverbots wegen der Lebensform sowie der allgemein grösseren Einschränkungsmöglichkeit der Meinungsfreiheit auf öffentlichem Grund rechtfertigte. Die Autoren des vorliegenden Beitrags erachten den Entscheid sowohl in seiner Begründung als auch im Ergebnis als äusserst fragwürdig.
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