Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern
Vorläufige Anmerkung zur Telefonsex-Entscheidung des BGH
Im kürzlich gefällten Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs in Sachen "0190-Nummern: Telefonsex" (vgl. Jusletter vom 26. November 2001) wurde festgehalten, ein Mobilfunkanbieter könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, welche Verbindungen angerufen wurden. Eine Frau hatte vergeblich geltend gemacht, Verträge mit Telefonsexanbietern und Prostituierten seien sittenwidrig und daraus entstehende Forderungen müssten daher nicht bezahlt werden. Im folgenden findet sich eine vorläufige Anmerkung des Autors zu diesem Entscheid.
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