Zur rechtlichen Problematik von Altersgrenzen für öffentliche Ämter
Die Einführung einer generellen Altersgrenze für öffentliche Ämter in der bernischen Gemeinde Madiswil hat – zu Recht – in den Medien und in der Öffentlichkeit eine Diskussion zur Frage von Altersgrenzen für politische Ämter ausgelöst. Generelle und unspezifische Alterslimiten für öffentliche Ämter sind aus verfassungsrechtlicher Sicht unzulässig. Demgegenüber können spezifische Altersgrenzen für öffentliche Ämter zulässig sein.
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