Verhalten der SLT-Revisoren keine Schadenursache
Das Bundesgericht hat die schriftliche Begründung des Urteils zur gescheiterten Klage gegen drei ehemalige Revisoren der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) bekanntgegeben. Die SLT war verschiedene Klumpenrisiken eingegangen, überschuldete sich und wurde im Oktober 1991 auf Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) geschlossen.
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