Rechtswissenschaftliche Texte und elektronisches Publizieren
Zehn Thesen für die deutsche Diskussion
Wer im deutschen rechtswissenschaftlichen Umfeld Äusserungen zum elektronischen Publizieren verfolgt, kann sich in aller Regel des Eindrucks nicht erwehren, dass man hierzulande eine Debatte führt, die beispielsweise Rechtswissenschaftler in Grossbritannien oder den USA nur mit Staunen betrachten würden, hätten sie denn den Eindruck, dass diese Erörterungen für sie von Belang seien. Berichtet man Kolleginnen und Kollegen aus diesen Ländern über manche Spezifika der einschlägigen deutschen Diskussion, stösst man häufig auf ungläubiges Staunen. Nun besagt all dies noch nichts über die Richtigkeit der jeweiligen Standpunkte. Bewiesen wird durch diese Beobachtung aber, dass in Deutschland ein Plädoyer für umfassendes elektronisches Publizieren weiterhin eine Adressatenperspektive hat und nicht von vornherein dem Verdikt verfallen muss, bloss mit Emphase Unstreitiges zu wiederholen. In diesem Sinne sind die folgenden Thesen primär als Beitrag zur Gesprächssituation innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft gemeint, die juristischen Verlage selbstverständlich eingeschlossen.
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