Die Krux mit der Schuldendeckungspflicht
Bemerkungen zu einem Bundesgerichtsurteil nach dem Konkurs eines Sportvereins (Urteil 5P.292/2002 vom 8. Oktober 2002)
Auch Sportvereine können bei schlechter Wirtschaftslage in finanzielle Probleme geraten. In diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit vor allem ein Artikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ins Zentrum des Interesses gerückt: Art. 71. Wer einem Verein angehört, dessen Vermögen zur Deckung der Vereinsschulden nicht mehr ausreicht, hat gut daran getan, sich vorher darüber zu informieren, ob er auch persönlich belangt werden könnte.
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