Verbotene Prozessfinanzierung
Zürcher Regelung verstösst gegen Wirtschaftsfreiheit
Das im neuen Zürcher Anwaltsgesetz vorgesehene Verbot der Prozessfinanzierung ist nach Ansicht des Bundesgerichts ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die Lausanner Richter haben am Freitag die Beschwerde einer deutschen Firma gutgeheissen und die fragliche Bestimmung aufgehoben.
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