Was lange währt ... (wird nicht zwingend besser) – Revision des Umweltrechts im Altlastenbereich
Bereits am 19. November 2001 und 16. Dezember 2002 hat sich die Autorin mit der bevorstehenden Revision des Altlastenrechts im Umweltschutzgesetz befasst und die damals vorliegenden Gesetzesentwürfe kommentiert. Nun hat der Bundesrat die – vorläufig – endgültige Fassung per 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Was bleibt beim Alten bei den Altlasten, was ist neu?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausfallkosten (Art. 32d Abs. 3 revUSG)
- III. Kostenbefreiung des Standortinhabers (Art. 32d Abs. 2 revUSG)
- IV. Untersuchungskosten bei unberechtigtem Altlastenverdacht (Art. 32d Abs. 5 revUSG)
- V. Zusätzliche Abgeltungen aus dem eidg. Altlastenfonds (Art. 32e Abs. 3 lit. b, c und d revUSG)
- VI. Bauherren-Altlast (Art. 32bbis revUSG)
- VII. Fazit
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