Zirkularbeschluss im Verein – Anmerkungen zu BGE 132 III 503
Das Bundesgericht stellt im Entscheid vom 8. Juni 2006 fest, dass schriftliche Mehrheitsentscheidungen einer Delegiertenversammlung ohne statutarische Grundlage unzulässig sind. Das Urteil wird kurz zusammengefasst und insbesondere vor dem Hintergrund der steten Weiterentwicklung moderner Kommunikationsformen besprochen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Zusammenfassung des Sachverhalts (BGE 132 III 503)
- II. Erwägung 3
- 1. Zusammenfassung
- 2. Anmerkung
- III. Erwägung 4
- 1. Zusammenfassung
- 2. Anmerkungen
- IV. Erwägung 5
- 1. Zusammenfassung
- 2. Anmerkungen
- V. Fazit
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