Besonderheiten der Beschwerde in Zivilsachen gegen Rechtsöffnungsentscheide
Bisher konnte gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Rechtsöffnungsentscheid nur die staatsrechtliche Beschwerde erhoben werden. Seit dem 1. Januar 2007 stellt das Bundesgerichtsgesetz nun die Beschwerde in Zivilsachen zur Verfügung. Der vorliegende Beitrag beleuchtet einige Besonderheiten, welche sich aus der neuen Beschwerdemöglichkeit ergeben.
Inhaltsverzeichnis
- I. Vor Inkrafttreten des BGG: Staatsrechtliche Beschwerde
- II. Seit dem 1. Januar 2007: Beschwerde in Zivilsachen
- 1. Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen gegen Rechtsöffnungsentscheide
- 2. Massgebliche Streitwertgrenze
- 3. Aufschiebende Wirkung
- 4. Vorinstanzen bis zum Inkrafttreten der eidgenössischen ZPO
- a. Eingeschränkte Rügemöglichkeiten im vorinstanzlichen Verfahren
- b. Beschwerde gegen erstinstanzliche Rechtsöffnungsentscheide des Kantons Zürich
- c. Exkurs: Generelle Beschwerdemöglichkeit gegen erstinstanzliche Entscheide
- 5. Fristen, Ferien und Kosten
- III. Fazit
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