Die Beweiswürdigung von Gerichtsgutachten im Zivilprozess
Wie alle anderen Beweismittel unterliegen auch Gutachten der freien richterlichen Beweiswürdigung. Würdigungskriterien sind Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit des Gutachtens. Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 Abs. 2 BV ergibt sich die Pflicht des Richters, seine Beweiswürdigung zu begründen. Nicht als Beweismittel gelten Privatgutachten; ihnen kommt die Bedeutung von Parteivorbringen zu.
Inhaltsverzeichnis
- I. Grundsatz der freien Beweiswürdigung
- II. Würdigung von Gerichtsgutachten
- 1. Würdigungskriterien
- 1.1. Vollständigkeit
- 1.2. Nachvollziehbarkeit
- 1.3. Schlüssigkeit
- 2. Begründungspflicht
- III. Beweisrechtliche Bedeutung von Privatgutachten
- 1. Als Stellungnahme zu Gerichtsgutachten
- 2. Im Behauptungs- und Beweisverfahren
- 3. De lege ferenda
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