Architektur und Patentschutz
Am 4. Januar 2007 hat das europäische Patentamt dem Basler Architekten Hans Zwimpfer das Europapatent EP1 455 033 gewährt, das nunmehr unter pile up™ vermarktet wird. Es handelt sich hierbei um eine Gestaltungs- resp. Planungsmethode für ein Mehrfamilienhaus mit gestaffelten Geschosswohnungen. Vorliegend wird versucht, das derzeit noch mit einenm Einspruch belegte Patent im immaterialgüterrechtlichen System einzuordnen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Urheberrechtlicher Schutz der Werke der Baukunst
- 3. Immaterialgüterrechtlicher Schutz der Architektur ausserhalb des Urheberrechts
- 3.1 Allgemein
- 3.2 Markenschutz
- 3.3 Design
- 3.4 Patentschutz
- a) Begriff der Methode
- b) Patentierfähigkeit
- (i) USA
- (ii) Europäische Union
- Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ)
- EU-Richtlinienvorschlag
- (iii) Schweiz
- 4. Zum Patent Pile up™
- 5. Kritische Würdigung des Patentschutzes von Architekturmethoden resp. -konzepten
- 5.1 Zur Neuheit
- 5.2 Fehlende Technizität
- 5.3 Grundsätzliche Bedenken gegen den patentrechtlichen Schutz architektonischer Planungsmethoden
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