Bundesgericht präzisiert Praxis zur Unterstellung der Kredittätigkeit unter das Geldwäschereigesetz
Das Bundesgericht hob in Urteil 2A.62/2007 erstmals einen Entscheid über die Pflicht zur Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz (GwG) auf. Ausgangspunkt des Verfahrens vor Bundesgericht war eine Verfügung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle), welche einen Verband wegen angeblicher Kredittätigkeit im Rahmen der Zentralregulierung dem GwG unterstellt hatte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Zentralregulierung
- II. Factoring als unterstellungspflichtiges Kreditgeschäft gemäss GwG
- III. Kreditgeschäfte als Sonderfall des Geldwäschereigesetzes
- IV. Feststellungsverfügung der Kontrollstelle und Beschwerdeverfahren
- V. Urteil des Bundesgerichts
- VI. Auswirkungen des Urteils auf bestehende Unterstellungen
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