Paulianische Anfechtung von (Sanierungs-)Darlehensrückzahlungen
Bemerkungen zu BGE 5A_29/2007 vom 29. Mai 2008 = 134 III 452
Das Bundesgericht bejahte die Anfechtbarkeit von in den letzten Monaten vor dem sog. Grounding der damaligen SAirGroup erfolgten Darlehensrückzahlungen an die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und hiess eine Anfechtungsklage gut. In seinem Entscheid (Urteil 5A_29/2007 vom 29. Mai 2008 = BGE 134 III 452) äusserte sich das Bundesgericht präzisierend zur Schädigungsabsicht und zu deren Erkennbarkeit und legte daran keinen allzu strengen Massstab an. Ausführlich hatte sich das Bundesgericht mit der Privilegierung von Sanierungsbemühungen und Sanierungsdarlehen im Rahmen der paulianischen Anfechtung auseinanderzusetzen und verneinte solche im konkreten Fall. Bemerkenswert äusserte es sich sodann zur Beschwerdefrist und zu den Folgen der Beschwerdegutheissung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
- II. Paulianische Anfechtung bei Sanierungsbemühungen und Sanierungsdarlehen
- 1. Gläubigerschädigung
- 2. Schädigungsabsicht und Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht
- 2.1 Schädigungsabsicht des Schuldners
- a) Allgemein
- b) Schädigungsabsicht der SAirGroup
- c) Schädigungsabsicht im Vertretungsverhältnis
- 2.2 Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht durch Begünstigten
- a) Allgemein
- b) Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht auf Seiten der ZKB
- 3. Anfechtung bei Sanierungsbemühungen und von Sanierungsdarlehen
- 3.1 Spannungsverhältnis zwischen Anfechtungsregeln und Sanierungsbemühungen
- 3.2 Besondere Grundsätze bei Sanierungsbemühungen und sog. Sanierungsdarlehen
- 3.3 Sanierungsdarlehen im Besonderen
- III. Prozessuale Fragen
- 1. Beschwerdefrist
- 2. Tat- und Rechtsfragen – Folgen der Beschwerdegutheissung
- IV. Schlussfolgerungen
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