Schutz für Whistleblower – Kommentar zum Gesetzesentwurf
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit vermeintliche oder tatsächliche Verstösse gegen Normen und Missstände aufdecken und diese entweder intern im Unternehmen oder extern an Behörden melden oder sogar an die Öffentlichkeit tragen (sog. Whistleblower), sollen besser geschützt werden. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz bringt jedoch keine wesentlichen Verbesserungen mit sich. Der Gesetzesentwurf sieht keinen effektiven Schutz für Whistleblower vor, obwohl diverse Ansatzpunkte für einen weitergehenden Schutz bestehen würden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Legitimation von Whistleblowing – Art. 321abis E-OR
- 1. Konkretisierung der Treuepflicht
- 2. Verhältnismässigkeits- und Kaskadenprinzip
- III. Schutz vor Sanktionen – Art. 336 Abs. 2 lit. d E-OR
- IV. Ergebnis – Vorschlag für einen abgeänderten Art. 321abis E-OR
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