Rechtsverlust als Inhalt der Konventionalstrafe
eine begrüssenswerte Praxisänderung des Bundesgerichts in BGE 4A_398/2007 vom 23. April 2009
Das Bundesgericht hat in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil seine Praxis zum Inhalt der Konventionalstrafe geändert: Neuerdings kann auch ein Rechtsverlust als Inhalt der Konventionalstrafe vereinbart werden. Die Bestimmungen von Art. 160 ff. OR finden dementsprechend Anwendung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Bisherige Praxis des Bundesgerichts
- IV. Die Lehrmeinungen im Überblick
- V. Erläuterungen zur Konventionalstrafe
- 1. Allgemeines
- 2. Zum Inhalt der Konventionalstrafe
- 2.1 Wortlaut von Art. 160 Abs. 1 OR
- 2.2 Eine hundertjährige Streitfrage
- 2.3 Zweck der Konventionalstrafe
- 2.4 Rechtsvergleichende Übersicht
- VI. Ergebnis
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