Von einer unseligen Gutachterin und der rettenden Kinderanhörung
Plädoyer für ein kreatives Vorgehen
Sollen Geschwister voneinander getrennt werden, kann es Sinn machen, auch ein noch nicht sechsjähriges Kind und die vom Zuteilungsstreit nicht betroffenen Kinder anzuhören. Es soll die Familiensituation als Ganzes mit der Interaktion der Geschwister untereinander erfasst werden. Ein Gutachten zur Frage der Kinderzuteilung soll sämtliche Familienmitglieder in die Abklärung miteinbeziehen, den Abklärungsverlauf dokumentieren und Aussagen über das Verhältnis der Beteiligten untereinander machen. Genügt ein Gutachten diesen elementaren Anforderungen nicht, kann die Anhörung der Kinder im erwähnten Sinne die Sachverhaltslücke schliessen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der Fall vor Amtsgericht
- 1. Sachverhalt
- 2. Lösung des Amtsgerichts
- III. Das Rekursverfahren vor Obergericht
- 1. Fragestellung
- a) Materiell-rechtliche Gesichtspunkte
- b) Prozessuale Gesichtspunkte
- aa) Das kinderpsychologische Gutachten
- bb) Bericht des Sozial-BeratungsZentrums
- cc) Kindesanhörung
- 2. Lösung und Würdigung
- IV. Ballast
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