Rechte religiöser Minderheiten im Islam
Der Islam gewährte religiösen Minderheiten bereits im 7. Jahrhundert n.Chr. weitgehende Autonomie. Diese wirkte integrativ und ermöglichte ein Klima des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Religionen. Nebst weiteren Rechten wird Nichtmuslimen insbesondere das Recht auf die freie Ausübung ihres Glaubens inklusive des Rechts auf den Bau von Kultstätten eingeräumt. Dabei stellt der qurʾānische Grundsatz «Es gibt keinen Zwang im Glauben» die Grundlage der Glaubensfreiheit dar.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Klassifizierung religiöser Minderheiten
- 1. Nach der gesellschaftlich-politischen Beziehung zur islamischen Gemeinschaft
- a. Dhimmī (Schutzbefohlener)
- b. Muʿāhad (Verbündeter)
- c. Muḥārib (Kriegsfeind)
- 2. Die Stellung des dhimmī im Besonderen
- III. Glaubensfreiheit
- 1. Grundlagen
- 2. Ausübung religiöser Riten
- 3. Bau von Kultstätten
- IV. Fazit
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