Verkehrsunfall im europäischen Ausland: Das Schweizer Verkehrsopfer im Kontext der eigenartigen Umsetzung der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie in der Schweiz
Die 4. Europäische Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie hat ein europaweites System zum Schutz von Opfern von Verkehrsunfällen im Ausland begründet. Der Inhalt dieses Erlasses hat sich durch autonomen Nachvollzug auch im schweizerischen Recht niedergeschlagen. Wie zu zeigen sein wird, bedurfte es aber zivilrechtlicher Vereinbarungen zwischen dem Nationalen Versicherungsbüro Schweiz und ausländischen Verbänden, um den gesetzlichen Regeln, die weitestgehend toter Buchstabe geblieben sind, Leben einzuhauchen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (4. KH)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Die wichtigsten Regelungen
- 3. Umsetzung in den Mitgliedstaaten
- II. Der autonome Nachvollzug in der Schweiz
- III. Und sie bewegt sich doch: Der «privatrechtliche» Besucherschutz
- 1. Die Verträge des nationalen Versicherungsbüros
- 2. Praxis
- IV. Materiell-rechtliche Stolpersteine: (Be-)Merkenswertes für Anwältinnen und Anwälte
- V. Liechtenstein als Tor zur echten 4. KH: (Be-)Merkenswertes für schweizerische Versicherungsunternehmen
- VI. Der Besucherschutz und die schweizerischen Sozialversicherungen
- VII. Zusammenfassung
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