Bankensanierung nach Brüsseler Art
Im Zuge der Bankenkrise sind staatliche Stützungsmassnahmen unter hohem Einsatz öffentlicher Gelder zum Alltag geworden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Finanzmarkt-Subventionen indes der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorlegen. Bezeichnend ist dabei, dass die Grundlage für die Beurteilung der Rettungsmassnahmen in einer einzelnen Ausnahmebestimmung des europäischen Gemeinschaftsvertrags besteht. Vormals kaum beachtet, hat sich diese beihilferechtliche Bestimmung zum Angelpunkt eines besonderen europäischen Bankensanierungsrechts entwickelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rettungsbeihilfen als wettbewerbsverzerrende Subventionen
- 3. Rechtsgrundlagen im Gemeinschaftsvertrag
- 3.1 Beihilfeverbot…
- 3.2 ...und Ausnahmen
- 3.3 Präzisierung der Beihilferegeln durch Mitteilungen
- 3.3.1 Bankenmitteilung
- 3.3.2 Rekapitalisierungsmitteilung
- 3.3.3 Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva
- 3.3.4 Bewertung der Umstrukturierungsmassnahmen
- 4. Würdigung
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