Überblick über das neue PrSG
Das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG) tritt voraussichtlich am 1. Juli 2010 in Kraft. Seine Sicherheitsanforderungen gelten nicht nur beim Inverkehrbringen, sondern während der ganzen voraussichtlichen Gebrauchsdauer eines Produkts. Das PrSG verlangt von den Unternehmen organisatorische Vorkehren, damit sie die neu auf sie zukommenden Pflichten zur nachträglichen Produktbeobachtung und zur Meldung auftauchender Gefahren an die Vollzugsorgane erfüllen können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zweck des Gesetzes
- 2. Nebeneinander von 118 Erlassen zur Produktsicherheit
- 3. Geschützter Personenkreis
- 4. Das Produkt
- 5. Sicherheitsanforderungen
- 6. Sicherheitsnachweis
- 7. Die Akteure
- 8. Nachmarktregime
- 9. Vollzugsmassnahmen und Strafen
- 10. Übergangsbestimmungen
- 11. Kritische Schlussbemerkungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare