Pharmaunternehmen im Visier von FCPA-Ermittlungen
Seit Ende 2009 hat das amerikanische Justizministerium (DOJ) ein Schwergewicht auf Untersuchungen von Widerhandlungen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) gelegt. Diese Vollzugspraxis hat Auswirkungen auch auf Pharmaunternehmen in der Schweiz. Der Artikel zeigt auf, welche Geschäftspraktiken unter dem FCPA verboten sind und welche Massnahmen zur Risikominimierung von den Pharmaunternehmen ergriffen werden sollten. Zudem wird der Sinn einer Selbstanzeige bei intern festgestellten Widerhandlungen erörtert.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Welche Geschäftspraktiken sind unter dem FCPA verboten?
- 3. Risiken für Pharmaunternehmen
- 3.1 Entwicklung- und Registrationsphase
- 3.2 Vermarktungsphase
- 4. Massnahmen zur Minimierung von FCPA-Risiken
- 5. To disclose or not to disclose?
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