Die Besteuerung von Pokergewinnen – Qualifikation als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel als massgebliches Kriterium?
Nachdem das Bundesgericht am 20. Mai 2010 (BGE 2C_694/2009) Pokerturniere in der Form von Texas Hold'em No Limit (Freeze Out) als Glücksspiele qualifizierte – während im Vorfeld diese Turnierform des Pokerspiels von der ESBK und vom Bundesverwaltungsgericht (BVGE B-517/2008 vom 30. Juni 2009) als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert wurde – rückte das Pokerspiel ins Rampenlicht der Medien und liess in der Pokerszene eine Debatte über dessen Qualifikation entstehen. In diesem Aufsatz soll das Pokerspiel – aus aktuellem Anlass – unter einem anderen Gesichtspunkt analysiert werden. Es soll aufgezeigt werden, in welcher Art und Weise Pokergewinne zu versteuern sind.
Inhaltsverzeichnis
- I. Vorbemerkung
- 1. Das Pokerspiel
- 2. Texas Hold’em No Limit
- II. Poker als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?
- 1. Qualifikation der ESBK
- 2. Qualifikation des Bundesverwaltungsgerichts
- 3. Qualifikation des Bundesgerichts
- 4. Würdigung
- III. Die Besteuerung von Pokergewinnen
- 1. Allgemeines
- 2. Amateurspieler
- 2.1 Besteuerung von in Schweizer Spielbanken erzielten Gewinnen
- 2.2 Besteuerung von ausserhalb Schweizer Spielbanken erzielten Gewinnen
- 2.2.1 Vorbemerkung
- 2.2.2 Anwendung von Art. 24 lit. i DBG?
- 2.2.3 Pokergewinn steuerbar nach Art. 23 lit. e DBG?
- 2.2.4 Pokergewinn steuerbar nach Art. 16 Abs. 1 DBG?
- 2.2.5 Poker als Liebhaberei
- 3. Profispieler
- 3.1 Profispieler als Selbstständigerwerbender?
- 3.2 Besteuerung des Profispielers
- IV. Die Besteuerung von Pokergewinnen bei Qualifikation als Geschicklichkeitsspiel
- 1. Amateurspieler
- 2. Profispieler
- V. Fazit
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