Das Konzept des «Hirntodes»
Überlegungen zum rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit einem Phänomen an der Grenze zwischen Leben und Tod
Das «Hirntod»-Konzept ist in der Schweiz seit dem 1. Juli 2007 im Transplantationsgesetz verankert. Doch dieser «Legaldefinition» zum Trotz stellt sich nach wie vor die Frage: Ist eine «hirntote» Person tatsächlich tot oder handelt es sich beim Kriterium des «Hirntodes» um eine Erfindung der Transplantationsmedizin? Eine öffentliche Debatte über diese Problematik wäre wünschenswert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Das «Hirntod»-Kriterium im schweizerischen Transplantationsgesetz
- II. Die Entwicklung des «Hirntod»-Konzeptes
- III. Die Feststellung des «Hirntodes»
- IV. Ist der «Hirntote» ein Toter mit lebendigem Körper oder ein Lebender mit totem Gehirn?
- V. Quo vadis?
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