Die freihändige Microsoft-Vergabe der Bundesverwaltung
Mit Urteil vom 11. März 2011 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Open Source Anbietern im Zusammenhang mit einem vom Bund an Microsoft vergebenen Direktauftrag für die Weiterführung und Pflege von Software-Lizenzen abgewiesen. Die Autorinnen befassen sich mit der Frage, ob Vergabestellen aufgrund dieses Urteils in Zukunft sämtliche bestehende Software auf unbegrenzte Zeit beliebig erweitern und ausbauen können. Sie setzen sich dabei mit den Themen der Legitimation zur Beschwerdeführung, der Beweislastverteilung bei Freihandvergaben und der Korrektur von früheren Strategieentscheiden von Vergabestellen auseinander.
Inhaltsverzeichnis
- I. Vorbemerkung
- II. Sachverhalt
- III. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und das Urteil vom 6. Juli 2010
- 1. Das Verfahren
- 2. Das Urteil vom 6. Juli 2010
- IV. Das Urteil des Bundesgerichts vom 11. März 2011
- V. Bemerkungen
- 1. Die Legitimation
- 2. Die ausnahmsweise freihändige Vergabe wegen technischen Besonderheiten des Auftrags und die Beweislastverteilung
- 3. Keine Korrektur von (fehlerhaften) früheren Strategieentscheiden?
- VI. Fazit
- Abkürzungsverzeichnis
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