EMRK, Wettbewerbsrecht und Verwaltungsstrafen
Zu den Swisscom-Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts in Sachen Terminierungspreise Mobilfunk
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts i.S. Swisscom-Mobilfunkterminierung werfen die Frage auf, ob das schweizerische Kartellsanktionsverfahren EMRK-konform ist. Der Beitrag beruht auf einem Gutachten aus dem Jahr 2010, berücksichtigt aber aktuellste Literatur und Rechtsprechung. Er befasst sich mit der Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK, dem Vorrang der EMRK vor innerstaatlichen Gesetzen und der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Wettbewerbskommission. Zudem werden die Heilung verletzter Rechtsstaatsgarantien sowie die hinreichende Bestimmtheit von Art. 7 KG und der Sanktionsdrohung in Art. 49a Abs. 1 KG geprüft.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Gang der Untersuchung
- III. Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK
- (a) Strafrechtlicher Charakter der Kartellbussen
- (b) «Civil rights»-Charakter des Kartellsanktionsverfahrens
- (c) Geltung der Rechtsstaatsgarantien
- IV. Vorrang der EMRK vor dem innerstaatlichen Gesetzesrecht
- (a) Fragestellung
- (b) Der schweizerische Monismus
- (c) Stellungnahme des bundesrätlichen Berichts vom 5. März 2010
- (d) Bundesgerichtliche Rechtsprechung
- (e) Ergebnis
- V. Ist die Weko ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
- (a) Zusammenfassung der Rechtsprechung des EGMR
- (b) Selbsteinschätzung der Weko und Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht
- (c) Die Weko ist kein unabhängiges Gericht
- VI. Heilung einer Verletzung von Rechtsstaatsgarantien
- (a) Fragestellung
- (b) «Heilung» von Verfahrensmängeln durch Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts?
- (c) Frühe Rechtsprechung des EGMR
- (d) Rechtsprechung des EGMR zu «Massen-Bagatell-Delikten» und Verwaltungsstrafen
- (e) Überprüfung durch ein Gericht mit voller Kognition
- (f) Kritik an Kognitionsbeschränkungen im Schrifttum
- (g) Ausnahmecharakter der «Heilung» gemäss schweizerischer Lehre und Praxis
- (h) Übte das Bundesverwaltungsgericht volle Kognition aus?
- (i) Kritik am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
- (k) Ergebnis
- VII. Hinreichende Bestimmtheit des Tatbestands und der Sanktionsdrohung
- (a) Fragestellung
- (b) Das Bestimmtheitsgebot als allgemeines Rechtsstaatsgebot
- (c) Auslegungsgrundsätze für Art. 7 EMRK
- (d) Das Bestimmtheitsgebot im Fall Swisscom (Terminierungspreise im Mobilfunk) – Ausgangslage
- (e) Diskussion von Art. 7 Abs. 1 KG
- (f) Diskussion von Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 2 lit. c KG
- (g) Bestimmtheitsgebot und Strafsanktionen
- VIII. Kurze Schlussbetrachtung
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