Ausländische «nicht LugÜ-Entscheide» als Arrestgrund?
Im neuen Arrestrecht, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer Arrestgrund geschaffen. Ist die Arrestforderung durch einen definitiven Rechtsöffnungstitel ausgewiesen, berechtigt dieser den Arrestgläubiger zu einem Arrest. Umstritten ist, ob auch ausländische Entscheide ausserhalb des Anwendungsbereichs des LugÜ definitive Rechtsöffnungstitel darstellen. Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Argumentationen auseinander und plädiert dafür, dass auch «nicht LugÜ-Entscheide» einen Arrestgrund darstellen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Botschaft, Lehrmeinungen
- III. Argumentarium
- 1. Motiv für die Gesetzesänderung
- 2. Auslegung erforderlich?
- 3. Einseitiges LugÜ Exequaturverfahren
- 4. Ausländische Schiedssprüche
- IV. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare