Der Wohnsitzgerichtsstand des Verkehrsopfers und das revidierte LugÜ
Ein aktuelles Urteil aus Deutschland
Am 1. Januar 2011 ist in der Schweiz das revidierte Lugano-Übereinkommen in Kraft getreten. Mit der Revision wurde der Wortlaut an die EuGVVO angepasst. Es stellt sich die Frage: Ist die durch das EuGH-Urteil «Odenbreit» implementierte Auslegung der EuGVVO, die dem Verkehrsopfer nach Unfall im Ausland bei Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer einen Gerichtsstand am eigenen Wohnsitz zugesteht, auf das revLugÜ zu übertragen – nachdem die Gerichte einer Anwendung der Odenbreit-Praxis unter dem alten LugÜ eine Absage erteilt hatten? Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 14. Dezember 2011 hat das Amtsgericht Trier diese Frage verneint.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Ausgangslage
- II. Sachverhalt und Verfahrensablauf
- III. Die Vorbringen der Parteien
- IV. Die Begründung des Amtsgerichts Trier
- V. Bemerkungen
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