Wieviel Leid ist zumutbar?
Über die höchstrichterliche Vermutung der Überwindbarkeit von Schmerzerkrankungen
Für Schmerzerkrankungen und weitere sogenannt «organisch nicht nachweisbare» Krankheiten wendet die Praxis eine «verselbständigte» Beurteilung der invaliditätsrelevanten Leistungsfähigkeit an, die sich oft völlig von der Einschätzung damit befasster Mediziner unterscheidet. Was sind die Grundlagen dieser unterschiedlichen Sichtweise und sind diese legitim? Dürfen die Beweisanforderungen je nach Krankheitsbild unterschiedlich ausfallen? Werden dadurch Verfahrensrechte und der Gleichbehandlungsgrundsatz tangiert, wie sie die Verfassung und die EMRK, insbesondere Art. 6 und 8 EMRK garantieren? Um diese Fragen geht es im Beitrag, der sich auf ein konkretes Beispiel stützt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Der Fall
- II. Untersuchungsgrundsatz und Beweislast im Sozialversicherungsrecht
- III. Die bundesgerichtliche Vermutung der Überwindbarkeit
- IV. Die dogmatische Einordnung dieser Vermutung
- 1. Die Ausweitung der Vermutung
- 2. Die «medizinische Empirie»
- a) Der nicht-organische Ursprung
- b) Divergierende Menschenbilder
- c) Die Foerster Kriterien als Korrektiv?
- d) Die Verselbständigung der Foerster-Kriterien durch das Bundesgericht
- 3. Die «allgemeine Lebenserfahrung»
- 4. Tangierte Verfahrensrechte
- a) Freie Beweiswürdigung
- b) Waffengleichheit
- 5. Fazit zu den Verfahrensrechten
- 6. Tangierte Rechte nach Art. 8 EMRK
- 7. Ausblick
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