Pour un contrôle concret de constitutionnalité en matière de droits fondamentaux
In der gegenwärtigen schweizerischen Debatte über die Verfassungsgerichtsbarkeit könnten einige der vorgebrachten Vorschläge zu erheblichen Veränderungen in der Gerichtsorganisation unseres Landes führen. Die Befürworter der Überprüfbarkeit von eidgenössischen Volksinitiativen wollen die Kontrolle dem Richter anvertrauen. Damit akzeptieren sie, dass sich dieser mit der Gültigkeit einer gesetzlichen Regelung auf eine «abstrakte» Art und Weise auseinandersetzt, obschon in der Schweizer Rechtstradition die konkrete Normenkontrolle verankert ist. Im Beitrag werden die Grundlagen und Vorteile der beiden Kontrollverfahren der Verfassungsmässigkeit geprüft, mit dem Ergebnis, dass die konkrete Normenkontrolle beibehalten werden sollte. (bk)
Table des matières
- I. Introduction
- II. Modes de contrôle
- 1. Le contrôle concret
- 2. Le contrôle abstrait
- III. Justifications et bien-fondé des types de contrôle
- 1. Le contrôle abstrait
- a. Thèse démocratique
- b. Thèse rationnelle
- 2. Le contrôle concret
- IV. Effets sur le débat helvétique
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