Pensionskassenvorbezug mit Pferdefuss
Urteil des Bundesgerichts 9C_782/2011 vom 16. Oktober 2012
Für den Erwerb von Wohneigentum zum eigenen Bedarf kann ein Vorbezug aus den Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pensionskassenguthaben) beansprucht werden. Ein aktueller Fall zeigt, dass es sich empfiehlt, den Vorbezug treuhänderisch zu überwachen, damit das «Zug-um-Zug-Geschäft», d.h. die Kaufpreiszahlung und die Eigentumsübertragung, korrekt abgewickelt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Aktuelles Urteil des Bundesgerichts 9C_782/2011 vom 16. Oktober 2012
- a. Sachverhalt
- b. Urteil
- c. Bemerkungen
- III. Grundbuchliche Aspekte
- IV. Exkurs: BVG-Vorbezug bei einer Scheidung
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