Der Ausschluss des Einsichtsrechts in das Betreibungsregister gemäss Art. 8b VE-SchKG
Kritische Bemerkungen zu ausgewählten Punkten
Im Dezember 2009 wurde die parlamentarische Initiative 09.530 eingereicht, welche vorsieht, dass ungerechtfertigte Zahlungsbefehle rasch gelöscht werden können. Nachdem der Initiative Folge gegeben wurde, hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats im April 2013 einen entsprechenden Vorentwurf präsentiert. Dieser sieht unter anderem die Einführung einer neuen Bestimmung Art. 8b VE-SchKG vor, welche das Einsichtsrecht in das Betreibungsregister unter gewissen Voraussetzungen einschränkt. Mit dem vorliegenden Beitrag wird diese Bestimmung einer ersten Analyse unterzogen und auf ausgewählte kritische Punkte hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausgangslage
- 1. Anhebung der Betreibung
- 2. Betreibungsregister und Betreibungsauskunft
- 3. Handlungsbedarf
- 4. Lösungsvorschlag
- III. Bemerkungen zur vorgeschlagenen Lösung
- 1. Handlungsbedarf
- 2. Zielerreichung
- 3. Kriterien
- 4. Widerspruch zu Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG
- IV. Fazit
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