Vorsorgeauftrag und Banken
Vorsorgeaufträge werden künftig im Bankgeschäft präsent sein: Erstens müssen Banken ihren Kunden den Vorsorgeauftrag als Planungsinstrument empfehlen, zweitens können Banken theoretisch als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden und drittens werden Banken mit Vorsorgeaufträgen ihrer Kunden konfrontiert. Der Beitrag untersucht, welche Rechte und Pflichten Banken im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen obliegen. Ferner stellt er das Zusammentreffen von gewöhnlichen Aufträgen und Vorsorgeaufträgen derselben Person sowie die Folgen daraus dar.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Bank im Kontext des Vorsorgeauftrags
- 1. Fragestellung
- 2. Gesetzlicher Kontext
- 3. Vorsorgeaufträge in der Bankberatung
- II. Errichtung
- III. Wirksamkeit
- 1. Vorsorgeauftrag als einseitiges Rechtsgeschäft
- 2. Vorsorgeauftrag als vertragsähnliches Rechtsverhältnis
- a) Zeitpunkt und Adressatin der Annahmeerklärung
- b) Rechtslage vor der Annahmeerklärung
- 3. Legitimationsausweis und seine Bedeutung für die Bank
- a) Abgrenzung von der Validierungsverfügung
- b) Inhalt
- c) Wirkungen
- aa) Gutglaubensschutz mit Bezug auf die Vertretungsbefugnis
- bb) Gutglaubensschutz mit Bezug auf die Vertretungsmacht
- cc) Gutglaubensschutz mit Bezug auf die Handlungsfähigkeit der Beauftragten
- 4. Volle oder teilweise Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags
- IV. Person der Vorsorgebeauftragten
- 1. Bank als Vorsorgebeauftragte
- 2. Bank als Hilfsperson
- V. Umfang und Inhalt des Vorsorgeauftrags
- 1. Umfassende Verfügung und Verwaltung
- 2. Beschränkte Verfügung und Verwaltung
- 3. Sorgfaltspflicht der Bank
- VI. Vorsorgeauftrag und gewöhnliche Aufträge
- 1. Grundsatz
- 2. Verhältnis vor Annahme des Vorsorgeauftrags
- 3. Verhältnis nach Annahme des Vorsorgeauftrags
- VII. Fazit
- Literaturverzeichnis
- Materialien
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