Gleitende Arbeitszeit oder Überstunden?
Ist ein Gleitzeitüberhang am Ende des Arbeitsverhältnisses als Überstunden zu qualifizieren?
Am Ende des Arbeitsverhältnisses oder von vereinbarten Zielperioden besteht nicht selten ein positiver Gleitzeitsaldo (Gleitzeitüberhang) zu Gunsten des Arbeitnehmers. Der Beitrag, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid vom 19. Februar 2013, setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen der Gleitzeitüberhang verfällt oder vom Arbeitgeber zu entschädigen ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Urteil des Bundesgerichts vom 19. Februar 2013
- III. Flexible Arbeitszeitmodelle
- A. Einleitende Bemerkungen
- B. Gleitende Arbeitszeit
- 1. Allgemeine Bemerkungen
- 2. Einzelprobleme
- a) Absenzen während der Gleitzeitarbeit
- b) Verfall von positiven Gleitzeitsaldi
- c) Abgrenzung zwischen Gleitzeitüberhang und Überstunden
- C. Überstunden
- 1. Begriff der Überstundenarbeit
- 2. Folgen von Überstunden
- a) Anzeigepflicht
- b) Ausgleich durch Freizeit
- c) Entschädigung
- d) Leitende Angestellte
- e) Nachweispflicht für erbrachte Überstunden
- D. Keine Überstundenentschädigung bei ineffizienter Arbeitsverrichtung?
- IV. Abgrenzung Gleitzeit und Überstunden
- V. Fazit
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