Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012
Die Geldwäschereiprävention verlässt den Finanzsektor
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat am 12. Dezember 2014 das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière verabschiedet. Die Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz werden damit erneut verschärft und über den Finanzbereich hinaus ausgedehnt. Der Autor erläutert nachstehend kurz die einzelnen Punkte der weit reichenden Revision.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Hauptargumente für die Revision
- 1. Mehr Transparenz bei juristischen Personen
- 2. Einschränkungen für Barzahlungen über 100’000 Franken
- 3. Qualifizierte Steuervergehen als Vortaten für Geldwäscherei
- III. Revidierte Gesetze – Übersicht
- IV. Zivilgesetzbuch – Eintragungspflicht für Stiftungen
- V. Obligationenrecht
- 1. Zugriff auf Aktienbuch bei Namenaktien
- 2. Meldepflicht beim Erwerb von Inhaberaktien
- 3. Erweiterung des Genossenschafterverzeichnisses
- 4. Meldepflicht der wirtschaftlich berechtigten Person an juristischen Personen
- 5. Übergangsbestimmungen
- 6. Einschränkungen für Barzahlungen bei Versteigerungen gemäss SchKG
- VI. Strafgesetzbuch
- 1. Qualifizierte Steuervergehen als neue Vortaten für Geldwäscherei
- 2. Erweiterung des Melderechts auf qualifizierte Steuervergehen als Vortaten
- 3. Übergangsbestimmung
- VII. Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht
- VIII. Geldwäschereigesetz
- 1. Änderungen von Titel und Anwendungsbereich
- 2. Definition der PEP im GwG / Neue PEP
- 3. Definition und Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen
- 4. Besondere Sorgfaltspflichten
- 5. Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler
- 6. Meldepflicht
- 7. Kundenaufträge nach erfolgter Meldung
- 8. Vermögenssperre
- 9. Informationsverbot
- 10. Übergangsbestimmungen
- IX. Weiteres Vorgehen
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