Das System zum Vollzug der Todesstrafe als grausame und ungewöhnliche Bestrafung
Jones v. Chappell und Soering v. the United Kingdom im Vergleich
Im vielbeachteten Urteil in Sachen Jones v. Chappell vom 16. Juli 2014 hat ein Bundesrichter in Kalifornien das von diesem Gliedstaat praktizierte System der Todesstrafe als Verletzung des achten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten beurteilt, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungen untersagt. Der Beitrag analysiert die Erwägungen dieses grundlegenden Urteils und vergleicht sie mit der Argumentation des vor rund 25 Jahren ergangenen Leiturteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Soering v. the United Kingdom, der die Auslieferung einer Person in die Vereinigten Staaten von Amerika bei drohender Verurteilung zur Todesstrafe und dem damit verbundenen Todeszellensyndrom (sog. «death row phenomenon») als im Widerspruch zum in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung beurteilte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Jones v. Chappell
- 1. Hintergrund
- 2. Rechtliche Erwägungen
- a) Willkür im System der Todesstrafe
- b) Verfolgung pönaler Zwecke
- c) Schuldhafte Verzögerung der Verfahren?
- III. Soering v. the United Kingdom
- 1. Hintergrund
- 2. Rechtliche Erwägungen
- IV. Vergleichende Würdigung
- V. Transjudicial Communication?
- VI. Schlussbemerkungen
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