Hat der Bund die Kompetenz die erleichterte Einbürgerung aufgrund einer eingetragenen Partnerschaft zu regeln?
Ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen sollen bei der Einbürgerung gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern nicht länger benachteiligt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat zu einer entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderung Ende März 2015 die Vernehmlassung eröffnet. Der Beitrag basiert auf einem Kurzgutachten zur Frage, ob dies einer Verfassungsänderung bedarf oder aufgrund der bestehenden Bundeskompetenzen ohne weiteres durch eine blosse Änderung der Bundesgesetzgebung geschehen könnte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Zusammenfassung meiner eigenen Schlussfolgerungen
- 3. Gutachten des Bundesamtes für Justiz
- 4. Verfassungsgeschichtlicher Rückblick
- 5. Auslegung von Art. 38 Abs. 1 BV
- 5.1. Ausgangslage
- 5.2. Grammatikalische Auslegung
- 5.3. Historische Auslegung
- 5.4. Systematische Auslegung
- 5.5. Teleologisches Element
- 5.6. Zwischenergebnis
- 6. Die Funktion von Art. 122 BV bzgl. öffentlich-rechtlicher Regelungen zu den Familienrechtsverhältnissen
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