Netzzugang im Schweizer Gasmarkt
Mit dem Rohrleitungsgesetz wurden die Schweizer Erdgasnetzbetreiber durch eine rudimentäre gesetzliche Regelung verpflichtet, Dritten Netzzugang zu gewähren. Seit dem 1. Oktober 2012 wird der Netzzugang zum Erdgasnetz durch die Verbändevereinbarung auf privatrechtlicher Basis geregelt. Einige Bestimmungen in dieser Verbändevereinbarung sind allerdings aus kartellrechtlicher Sicht problematisch. Darauf basierende Entscheide sind deshalb einer vorgängigen Einzelfallprüfung zu unterziehen. Der Beitrag erläutert die Grundzüge der Netzzugangsregelung gemäss Verbändevereinbarung und weist auf die sich stellenden kartellrechtlichen Fragen hin.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Gesetzlich geregelter Netzzugang
- 1. Rohrleitungsgesetz
- 2. Kartellgesetz
- 3. Praktische Folgen
- III. Vertraglich geregelter Netzzugang
- 1. Die Verbändevereinbarung
- 2. Voraussetzungen des Netzzugangs gemäss der Verbändevereinbarung
- 3. Kartellrechtliche Würdigung des Netzzugangs gemäss VV
- 3.1. Unzulässige Verhaltensweisen markbeherrschender Unternehmen
- 3.2. Unzulässige Wettbewerbsabrede
- IV. Ausblick
- V. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare