Vom Geist der Abwehr
Die Verwaltungspraxis der Migrationsbehörden ist seitens der Anwaltschaft aber auch der Rechtswissenschaft seit Jahren anhaltender Kritik ausgesetzt, ohne dass diese praxiswirksam würde. Gerügt werden, insbesondere mit Blick auf das Zürcher Migrationsamt, sachlich unbegründete Verfahrensverzögerungen, eine generell unzureichende Effizienz in der Bearbeitung von Gesuchen und häufige Verletzungen elementarer Verfahrensgarantien sowie die regelmässige Missachtung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Als Ursache des beschriebenen Malaises diagnostiziert der Autor einen grassierenden Geist der Abwehr. Er sieht aus rechtsstaatlicher Sicht erheblichen Handlungsbedarf. Seine umfangreiche Mängelliste mündet in ein Plädoyer für eine Willkommenskultur, die hier lebende MigrantInnen nicht tendenziell als Bedrohung oder gar lästige Übel wahrnimmt und behandelt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Gefährdeter Rechtsstaat und Defizite in der Verwaltungspraxis
- II. Verfahrensverzögerungen und weitere Verfahrensmängel
- III. Behördlich verkannte oder bewusst missachtete Rechtsprechung
- IV. Fehlende Sensibilität für Schutzbedürfnisse gewaltbetroffener Migrantinnen
- V. Rechtsstaatlicher Handlungsbedarf
- VI. Willkommenskultur statt Geist der Abwehr
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