Die Einwirkungen des Rechts der Europäischen Union auf die schweizerische Steuerrechtsordnung
Eine Bestandesaufnahme
Die Einwirkungen des europäischen Normensystems auf den Steuerstandort Schweiz sind mannigfaltig. Der Beitrag stellt zunächst die diversen mit Bezug auf die direkten Steuern interessierenden europarechtlichen Teilbereiche vor. In den nachfolgenden Ausführungen wird illustriert, dass der als Folge des gescheiterten EWR-Beitrittes der Schweiz im Jahre 1992 eingeschlagene bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU aus einer steuerrechtlichen Optik bislang offensichtlich pragmatisch beschritten wurde. Abschliessend wird über die aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen im bilateralen Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU informiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Europäisches Steuerrecht
- 1. Acquis communautaire
- 1.1. Primärrecht
- 1.2. Sekundärrecht
- 2. Ausgewählte Entscheide (EuGH)
- 2.1. Vorbemerkungen
- 2.2. Rechtssache Avoir Fiscal (Niederlassungsfreiheit)
- 2.3. Rechtssache Schumacker (Arbeitnehmerfreizügigkeit)
- 2.4. Rechtssache Überseering und Rs. A (jeweils Kapitalverkehrsfreiheit)
- 2.5. Rechtssache Paint Graphos (Beihilfenverbot)
- 2.6. Zwischenfazit
- III. Europäisches Steuerrecht und die Schweiz
- 1. Acquis bilatéral
- 1.1. Freihandelsabkommen
- 1.2. Freizügigkeitsabkommen
- 1.2.1. Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 9 Anhang I FZA)
- 1.2.2. Allgemeines Diskriminierungsverbot (Art. 2 FZA)
- 1.2.3. Niederlassungsfreiheit für selbständig Erwerbstätige (Art. 15 Anhang I FZA)
- 1.2.4. Dienstleistungsfreiheit (Art. 19 Anhang I FZA)
- 1.3. Zinsbesteuerungsabkommen
- 1.4. Weitere Abkommen mit steuerlichen Auswirkungen
- 2. Ausgewählte Entscheide
- 3. Europäischer Gerichtshof
- 3.1. Rechtssache Grimme
- 3.2. Rechtssache Ettwein
- 4. Bundesgericht
- 4.1. Der Genfer Quellensteuerfall
- 4.2. Die Pro-rata-temporis-Aufteilung bei der Quellensteuer
- 5. Zwischenfazit
- IV. Ausblick und jüngste Entwicklungen Schweiz-EU
- 1. Informationsaustausch und internationale Konformität
- 2. Unternehmenssteuerreform III und internationale Konformität
- V. Schlusswort
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