Invalidenrentenanspruch bei depressiven Erkrankungen
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts
Seit einiger Zeit urteilt das Bundesgericht regelmässig, dass therapierbare, leicht bis mittelschwer ausgeprägte Depressionen nie invalidisierend seien und verneint den Rentenanspruch von versicherten Personen mit diesen Diagnosen. Depressive Erkrankungen und daraus folgende Erwerbsausfälle sind sehr häufig. Diese Rechtsprechung hat daher eine erhebliche sozialpolitische Tragweite und weckt zahlreiche medizinische und rechtliche Bedenken. Sie wird mit dem Beitrag deshalb kritisch hinterfragt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Das Rentenrecht der Invalidenversicherung
- 1. Kompensation von gesundheitsbedingten Erwerbsausfällen
- 2. Medizinischer Sachverhalt
- 3. Invaliditätsbemessung
- 4. Keine Geltung der rentenrechtlichen Grundsätze für depressive Erkrankungen
- III. Entwicklung der Rechtsprechung hin zur Depressionspraxis
- 1. Von der einzelfallweisen Leistungsprüfung zur formelhaften Depressionspraxis
- 2. Zusammenfassung und Einordnung
- IV. Die Depressionspraxis
- 1. Argumentationsebenen
- 2. Medizinische Aspekte
- a) Vorbemerkung
- b) Dauer einer depressiven Erkrankung
- c) Auswirkungen einer depressiven Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit
- d) Zusammenhang zwischen der Therapierbarkeit einer depressiven Erkrankung und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit
- e) Fazit
- 3. Rechtliche Aspekte
- a) Vorbemerkung
- b) Gesetzlich verlangte Konstellation mit Therapieresistenz?
- c) Gesetzlich verlangte Schwere eines Gesundheitsschadens?
- d) Beweisrechtliche Fragen
- V. Resümee
- 1. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
- 2. Alternativen und Perspektiven
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