Das Pranken durch Horror-Clowns aus strafrechtlicher Sicht
Herbstzeit ist Halloween-Zeit: Auch wenn der Halloween-Brauch in unseren Breitengeraden noch relativ jung ist, erfreut er sich Jahr für Jahr immer grösserer Beliebtheit – und überschreitet bisweilen auch persönliche und gesetzliche Grenzen. Hervorgetan haben sich in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren die sog. Horror-Clowns, welche mit furchteinflössenden Clown-Masken vermummt andere Personen verängstigten und teilweise sogar angriffen. Es ergeben sich hierbei – sowohl auf Täter- als auch Opferseite – ganz unterschiedliche Konstellationen, die durch den Autor kurz juristisch eingeordnet werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausgangssachverhalt
- III. Einschlägige Tatbestände
- 1. Drohung
- 2. Nötigung
- 3. Hausfriedensbruch
- 4. Körperverletzung
- 5. Beschimpfung
- IV. Mögliche Reaktionen von Opfern der Horror-Clowns und deren rechtliche Einordnung
- 1. Rechtfertigende Notwehr
- 2. Putativnotwehr
- 3. Exzess
- V. Exkurs: Vergleich mit schweizerischen Brauchtümern
- VI. Zusammenfassung
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