Zulassungsregulierung in der ambulanten Medizin
Vom Provisorium zur Dauerlösung?
Seit 2002 wird die Zulassung im ambulanten Sektor für die ärztliche Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung reguliert. Am 5. Juli 2017 präsentierte der Bundesrat eine neue Lösung, um die Zulassung der Ärzte im Bereich der ambulanten Medizin zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – dieses Mal unbefristet – zu regeln. Nach einem Rückblick auf die bisherige Regelung des Zulassungsstopps liegt das besondere Augenmerk auf der Darlegung dieser neuen Lösung sowie deren Vereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen, wobei auch medizinische Aspekte berücksichtigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Bedeutung der ambulanten Medizin und Ziel des «Zulassungsstopps»
- 2. Historischer Rückblick: Vom Provisorium …
- 2.1. 2002 – 2009: Allgemeiner Zulassungsstopp
- 2.2. 2010 – 2011: Ausnahmen für Personen mit bestimmten Weiterbildungstiteln
- 2.3. 2013 – 2019: Tätigkeit an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte
- 3. … zur Dauerlösung?
- 3.1. Überblick über die neue Regelung
- 3.2. Erste Interventionsebene: Erhöhte Anforderungen an die Berufspraxis
- 3.3. Zweite Interventionsebene: Stärkung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung
- 3.4. Dritte Interventionsebene: Zulassungsbeschränkung
- 4. Vereinbarkeit der neuen Regelung mit dem Freizügigkeitsabkommen unter Berücksichtigung medizinischer Aspekte?
- 4.1. Auslegung des Freizügigkeitsabkommens
- 4.2. Vereinbarung der gegenwärtigen Regelung zum Zulassungsstopp mit dem Freizügigkeitsabkommen
- 4.3. Vereinbarung der zukünftigen Regelung zum Zulassungsstopp mit dem Freizügigkeitsabkommen
- 4.3.1. Überblick
- 4.3.2. Spracherfordernis
- 4.3.3. Prüfung über das Schweizer Gesundheitssystem
- 5. Fazit
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