Die straflose Selbstanzeige von natürlichen Personen
Im Zeitalter des automatischen Informationsaustausches (AIA)
Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) ist die Anzahl der straflosen Selbstanzeigen in der Vergangenheit deutlich angestiegen. Der Autor zeigt im nachfolgenden Beitrag auf, bis zu welchem Zeitpunkt noch von einer straflosen Selbstanzeige gesprochen werden kann bzw. eine solche von der zuständigen Steuerverwaltung in der Regel akzeptiert wird. Abgerundet wird der Beitrag mit Hinweisen zu ausgewählten weiteren Entwicklungen in diesem Zusammenhang.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Voraussetzungen der straflosen Selbstanzeige bei natürlichen Personen
- III. Umsetzung und Durchführung des AIA in der Schweiz
- 1. Rechtsquellen des AIA
- 2. AIA-Partnerstaaten der Schweiz
- 3. Weitere potenzielle Partnerstaaten
- 4. Meldende Finanzinstitute
- 5. Meldepflichtiges Konto und auszutauschende Informationen
- 6. Übermittlung der auszutauschenden Informationen in die Schweiz
- 7. Auswertung der Informationen in der Schweiz
- IV. Auswirkung des AIA auf (straflose) Selbstanzeigen
- 1. Haltung der ESTV und Praxis in den Kantonen
- 2. Einfluss der Datensammlung unter dem AIA auf das Kriterium der Spontaneität bzw. des eigenen Antriebes
- 3. Kenntnisnahme einer Steuerbehörde (Behördenkenntnis) nach dem Datenaustausch unter dem AIA
- V. Ausgewählte weitere Entwicklungen
- 1. Entwurf der OECD betreffend Offenlegungspflichten
- 2. Inländischer AIA und Steueramnestie
- VI. Schlussbemerkungen
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