Die Solidarhaftung bei der Auflösung der Wohnungsmiete
Personen, die in einer Wohngemeinschaft oder in einem Konkubinat leben und den Mietvertrag über die Wohnung gemeinsam unterschreiben, sind nach geltender und unbestrittener Praxis ihrem Vermieter gegenüber nur gemeinsam berechtigt und solidarisch verpflichtet. Sie können den Mietvertrag also nur gemeinsam gegenüber dem Vermieter kündigen und es besteht kein Anspruch eines Solidarmieters, einen Nachmieter anstelle seiner Person vorzubringen. Nachfolgender Beitrag prüft, ob die Solidarhaftung im Mietrecht rechtlich vertretbar ist, wie damit mieterseitig umgegangen werden soll sowie wie politisch und rechtlich damit umgegangen werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Abstract
- 2. Das Mietverhältnis
- 3. Die Solidarhaftung und deren Zweck
- 4. Die Entstehung der Solidarhaftung
- 4.1. Im Generellen
- 4.1.1. Ausdrückliche Anordnung
- 4.1.2. Implizite Anordnung
- 4.1.3. Vertraglich vereinbart
- 4.1.4. Solidarhaftung aufgrund Richterrecht
- 4.2. Im Besonderen im Mietverhältnis
- 5. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
- 6. Vorzeitige Rückgabe durch einen Solidarschuldner?
- 7. Kündigung durch einen Solidarschuldner?
- 8. Rechtfertigung der Solidarhaftung im Mietrecht?
- 9. Problemlösung
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