Restfinanzierung der Pflegeleistungen bei Krankheit
Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 9C_446/2017 vom 20. Juli 2018 (zur Publikation vorgesehen)
Pflegeleistungen, die nicht durch die gesetzlich beschränkten Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der versicherten Personen gedeckt werden, müssen vollständig von der öffentlichen Hand getragen werden. Dies selbst dann, wenn ein Kanton Höchstansätze dafür vorsieht. Die vorliegenden Bemerkungen enthalten eine Urteilszusammenfassung sowie eine erste juristische Einschätzung des neuen Leitentscheids.
Inhaltsverzeichnis
- I. Urteilszusammenfassung
- II. Einschätzung des bundesgerichtlichen Urteils
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