Kündigungsschutz – ein Menschenrecht? Erkenntnisse aus Arbeitsvölkerrecht und EU-Arbeitsrecht
Das schweizerische Arbeitsrecht steht auf dem Boden der Vertragsfreiheit, einschliesslich der Kündigungsfreiheit. Diese Aussage ist zu relativieren. Der Gesetzgeber hat implizit wichtige Postulate aus dem Arbeitsvölkerrecht umgesetzt. Das (programmatische) Menschenrecht auf Arbeit, wie es in UN-Pakten und durch die Rechtsprechung des EGMR auch in der EMRK anerkannt ist, erfordert auch einen wirksamen Kündigungsschutz. Aus der «Weltarbeitsverfassung» (ILO-Übereinkommen, UN- und regionale Menschenrechtskonventionen) ergeben sich umfangreiche Anforderungen an einen wirksamen Kündigungsschutz. Dazu gehört auch ein Recht auf Anhörung vor einer verhaltens- oder leistungsbedingten Kündigung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare