Technologieneutralität – falsch verstanden
Anmerkungen zur FINMA-Aufsichtsmitteilung 2/2019
Kryptowährungen wie Bitcoin werden gemeinhin als digitales Bargeld bezeichnet, mit welchem auch online Zahlungen anonym durchgeführt werden können. Mit einem Federstrich hat die FINMA in einer Aufsichtsmitteilung anonyme Zahlungen mit Kryptowährungen verboten, soweit in die Transaktion Finanzintermediäre in der Schweiz involviert sind. Sie begründet ihre neue Praxis mit der Technologieneutralität des Aufsichtsrechts. In ihrer Argumentation vergleicht sie jedoch nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern missachtet auch noch klare gesetzliche Grundlagen. Die Technologieneutralität verkommt so zu einem Deckmäntelchen für eine tatsächlich technologiediskriminierende Praxis. Die wahren Gründe dafür bleiben im Dunkeln.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare